Regionale Veranstaltung der Juristinnen Schweiz (offen für Nicht-Mitglieder)
In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden weltweit Erlasse mit Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung in Kraft gesetzt. In der Schweiz hat das Gleichstellungsrecht von Menschen mit Behinderung insbesondere mit der im Jahre 2000 in Kraft gesetzten neuen Bundesverfassung, Art. 8 BV, dem seit 2004 geltenden Behindertengleichstellungsgesetz BehiG, sowie den Ergänzungen in den Einzelgesetzen des Bundes und der Kantone zunehmend ein Gesicht erhalten. Noch ist das Gleichstellungsrecht für Menschen mit Behinderung generell, für Frauen mit Behinderung aber im Speziellen ein junges und in der Praxis noch oft vernachlässigtes Rechtsgebiet. Ob daran die Mitte Mai 2014 von der Schweiz ratifizierte UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung BRK etwas zu ändern vermag, steht noch offen. Die Konvention stellt aber sicher in der Rechtsfortentwicklung ein gewichtiger Meilenstein dar. Das BehiG sowie die BRK beinhalten Regelungen, die die Rechte von Frauen mit Behinderung im Besonderen schützen sollen.
Olga Manfredi, Juristin und Koleiterin eines Forschungsprojektes im Bereich der Bildung und des Erwerbs von Frauen mit Behinderung unter der Trägerschaft von avanti donne, stellt die aktuelle Rechtslage vor. Sie zeigt auf, wie der Diskriminierungsschutz und die Teilhaberechte für Menschen mit Behinderung generell, der für Frauen mit Behinderung im Speziellen ausgestaltete sind und wie sich die rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse und Fördernisse auf die Lebensgestaltung von Frauen mit Behinderung auswirken. Da die sozialversicherungsrechtlichen Leistungen für viele Personen mit Behinderung ein wesentlicher Faktor zur Gleichstellung darstellen oder auch hinderlich sein können, werden die wichtigsten Schnittstellen der beiden Rechtsgebiete sowie deren Auswirkungen aufgezeigt.
Moderation: Zita Küng
Dienstag, 31. März 2015, 19.00 – 20.30 Uhr, Wirtschaft Neumarkt, Neumarkt 5, 8001 Zürich, Turmzimmer (1. Stock)